Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14231
OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08.OVG (https://dejure.org/2009,14231)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2009 - 8 C 10666/08.OVG (https://dejure.org/2009,14231)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2009 - 8 C 10666/08.OVG (https://dejure.org/2009,14231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Straßenplanung durch einen Bebauungsplan; Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch für die Planung nachgeordneter Straßen; Regelung des Ausbaus eines vorhandenen, als ...

  • Judicialis

    LStrG § 5 a; ; LStrG Anlage 1 Nr. 5; ; UVPG § 3 c; ; UVPG § 1; ; VwGO § 94

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Straßenplanung: Bebauungsplan; Straße; Straßenplanung; Landesstraße; Verkehrsentlastung; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP-Pflicht; Vorprüfung; Habitatschutz; landespflegerischer Begleitplan; landespflegerischer Eingriff; Umwelt; Umweltbelange; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 1 C 10244/06

    Normenkontrolle - Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Das Unterlassen einer verpflichtenden Einzelfallvorprüfung vor Beschluss über den Bebauungsplan ist mangels einschlägiger Unbeachtlichkeitsvorschrift auch rechtlich erheblich und führt zur Unwirksamkeit der zur Normenkontrolle gestellten Planung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 1 C 10244/06 -, BauR 2007, 332 und juris, Rn. 32).

    Sowohl § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in der vor dem 20. Juli 2004 anwendbaren Fassung, noch klarer aber die aktuelle Beschreibung der Belange der Umwelt in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und auch in § 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG i.V.m. Anlage 2 des Gesetzes zeigen deutlich, dass Umweltbelange dort in einem weitreicherenden Sinne zu verstehen sind, der Umweltverträglichkeitsprüfung also ein wesentlich umfassenderer Ansatz zugrunde liegt als der Verträglichkeitsvorprüfung nach der FFH-Richtlinie, dem landespflegerischen Planungsbeitrag (zu letzterem vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 2006, a.a.O. und juris, Rn. 30 f.) sowie lokal bezogenen Verkehrslärmbewertungen.

    Es handelt sich - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - bei den erstellten Begutachtungen auch nicht der Sache nach um eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die lediglich den Worten nach nicht als solche bezeichnet worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 2006, a.a.O. und juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Damit spielt die Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Planfeststellungsverfahren an (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 , BVerwGE 130, 83 und juris, Rn. 41).

    Angesichts der mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen, die zwar im Wesentlichen, aber nicht nur für den südlichen Teil des Plangebiets zu erwarten sind, sondern auch hinsichtlich der Varianten des Anschlusses an die L 540 insbesondere mit Blick auf den Bodenversiegelungsgrad (vgl. den Variantenvergleich unter landespflegerischem Aspekt vom 03.09.2002, Bl. 203 ff. Verwaltungsakte) und die Verkehrsbelastung (vgl. S. 19 ff. der Verkehrsuntersuchung vom August 2002) durchaus Unterschiede erwarten lassen, kann die Möglichkeit, dass das Abwägungsergebnis bei korrektem Verfahren anders ausgefallen wäre, nicht von vornherein ausgeschlossen werden (zum engen Maßstab insoweit vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 , a.a.O. und juris, Rn. 43).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Spricht demnach derzeit vieles dafür, dass es die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall nicht bei der Nachholung einer Vorprüfung wird bewenden lassen können, weil das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, sondern eine Umweltverträglicheitsprüfung durchzuführen sein wird, so kann diese nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008, BauR 2009, 68 und juris, Rn. 26).

    Diese Vorprüfung mit der Feststellung der Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - in analoger Anwendung des § 45 Abs. 1, 2 VwVfG - bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008, a.a.O. und juris, Rn. 24 - 26).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Die Anwesen innerhalb des Plangebiets (westlich des neuen Kreisels an der L 540) erfahren - neben teilweise deutlichen Verbesserungen bis zu 7, 8 dB(A) - in Teilen Verschlechterungen von nur unter 1 dB(A) (vgl. S. 37 ff. des schalltechnischen Gutachtens 2006), die ohne weiteres im Rahmen des passiven Lärmschutzes nach § 42 BImSchG ausgeglichen werden können; eine nähere Regelung im Bebauungsplan selbst ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572 und juris, Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Innerhalb jenes Rahmens ist nämlich das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301 und juris, Rn. 29; Urteil vom 1. Novemebr 1974, BVerwGE 47, 144 und juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Dies schließt die Befugnis der Gemeinde ein, durch einen Bebauungsplan eine eigene "Verkehrspolitik" zu betreiben sowie einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, BVerwGE 108, 248 und juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Dezember 2004, BauR 2005, 818 und juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Zu diesen gehört das Interesse innerhalb und außerhalb des Plangebiets begüterter Eigentümer an der Vermeidung von Verkehrsimmissionen, denen ihr Grundstück durch von der Planung zurechenbar verursachtem (Mehr)Verkehr mehr als nur geringfügig ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2004, BauR 2005, 829 und juris, Rn. 6; Beschluss vom 24. Mai 2007, ZfBR 2007, 580 und juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Die städtebauliche Erforderlichkeit in diesem Sinne muss sich auf Anlass und Inhalt des Plans und damit jede seiner Festsetzungen beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2006, ZfBR 2006, 468 und juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Dies schließt die Befugnis der Gemeinde ein, durch einen Bebauungsplan eine eigene "Verkehrspolitik" zu betreiben sowie einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, BVerwGE 108, 248 und juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Dezember 2004, BauR 2005, 818 und juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 8 C 10666/08
    Innerhalb jenes Rahmens ist nämlich das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301 und juris, Rn. 29; Urteil vom 1. Novemebr 1974, BVerwGE 47, 144 und juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht